Zielabweichung genehmigt 

Hinsichtlich der vom AZV geplanten Einrichtung einer Bauschuttdeponie an der jetzigen Deponie Mihla-Buchenau war durch den Verband ein Zielabweichungsverfahren angestrengt worden. Dies bedeutet, dass nach dem noch gültigen Raumordnungsplan aus dem Jahre 2012 die für die Erweiterung am Steingraben benötigten Flächen als landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewiesen sind. 

Um ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, welches dann nach Anhörung und Abwägung der Interessen der sogenannten Träger von öffentlichen Belangen, hier neben den Behörden und Ämtern auch die Stadt Amt Creuzburg, musste der Verband ein solches Zielabweichungsverfahren durchführen. Darin wurde begründet, aus welchen Gründen mit der Anlage der Bauschuttdeponie vom Ziel des Raumordnungsplanes, Ausweisung der Flächen als landwirtschaftliche Nutzflächen, abgewichen werden kann. 

Die Stadt Amt Creuzburg hatte dazu mit Beschluss im Stadtrat eine Stellungnahme abgegeben, in der die Zielabweichung abgelehnt wurde. Neben der Begründung des Verlustes von landwirtschaftlicher Nutzfläche und der Nähe zur Wohnbebauung stellte diese Stellungnahme auch die vorhandene Förderung der Fläche durch europäische Programme und die Lage im Naturpark „Eichsfeld-Hainich-Werratal“ ab. 

Inzwischen hat das zuständige Landesverwaltungsamt eine Entscheidung zum Verfahren gefällt, die der Stadt vorliegt. Darüber informierte der Bürgermeister zur letzten Stadtratssitzung. Darin wird dem Antrag des AZV auf Zielabweichung entsprochen. Die Gründe der Zielabweichung zur Notwendigkeit der neuen Deponie aus öffentlichem Interesse werden über die Interessen des Erhalts dieser Fläche zur landwirtschaftlichen Nutzung gestellt, und, so der Bürgermeister, die Ziele und Interessen der Stadt an dieser Stelle nicht berücksichtigt. 

Die Stadt prüft, ob eine Klage gegen diese Entscheidung möglich und sinnvoll ist. 

- Amt Creuzburg -